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Strafrecht Allgemeiner Teil: Die Straftat und ihr Aufbau im deutschen Strafrecht

"Im deutschen Strafrecht bildet der Allgemeine Teil das Fundament, auf dem sämtliche Delikte des Besonderen Teils ruhen, wobei das klassische dreistufige Verbrechensverfügen aus Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld den Aufbau jeder Prüfung strukturiert. Das deutsche Strafrecht unterscheidet systematisch zwischen dem Besonderen Teil (der die einzelnen Straftatbestände wie Diebstahl, Körperdam or Betrug regelt) und dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB). Der Allgemeine Teil enthält die grundsätzlichen Regeln, die für jede einzelne Straftat gelten – von den Grundlagen der Zurechnung über Versuch und Beteiligung bis hin zu..."

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